Selbsttätige Warneinrichtung
Nach DIN EN 858 müssen Abscheideranlagen mit einer selbsttätigen Warneinrichtung ausgerüstet sein. Nach DIN 1999-100 kann auf eine Warneinrichtung verzichtet werden, wenn ausgeschlossen ist, dass
Leichtflüssigkeit aus der Anlage und den Schachtaufbauten austreten kann. Warneinrichtungen überwachen mit Hilfe eines Sensors die Ölschicht und geben Alarm, bevor der selbsttätige Abschluss
schließt. Der Alarm wird über Kabel aus dem Abscheider zum Anzeigegerät übermittelt. Bei der Funkwarnanlage erfolgt die Datenübertragung der Messwerte vom Sensor (im Abscheider) zur
Auswerteeinheit (im Gebäude) über eine 2,4 Gigahertz-Funkverbindung. Die Warnanlage unterliegt einer Regelprüfung. Für Tankstellen alle fünf Jahre. Alle anderen sind alle drei Jahre zu
prüfen.